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Tierschutzhundeverordnung 2022 – das wird sich ändern

Am  01. Januar 2022 ist sie in Kraft getreten: die Neuauflage der Tierschutzhundeverordnung. Und sie kommt mit einigen Änderungen daher. Hier habe ich sie in Kürze für dich zusammengefasst:

1.   Strengere Vorgaben für die Hundehaltung

Tierschützer verzeichnen einen riesen Erfolg: Anbindehaltung soll durch die neue Tierschutzverordnung in Deutschland nun der Vergangenheit angehören. Das Verbot tritt jedoch erst im Januar 2023 in Kraft. Ein weiteres Manko für viele Tierfreunde, Zwingerhaltung ist in Deutschland unter gewissen Voraussetzungen nach wie vor gestattet. Zusätzliche Vorgaben sollen das Leben der Tiere aber auch in diesem Bereich verbessern. In der neuen Verordnung sind nicht nur Größe und Auslauf der Räumlichkeiten geregelt, sondern auch soziale Kontakte werden vorgebeben. Das geht vielen Tierschützern allerdings nicht weit genug. Sie fürchten, dass Hunde aus der Anbindehaltung nun direkt in den Zwinger wandern und dort ein ähnlich trostloses Leben fristen wie bisher. 

2.  Ausstellungsverbot für Qualzuchten

Ein weiterer Meilenstein für Tierschützer ist das Ausstellungsverbot von Hunden mit Qualzuchtmerkmalen. Das gilt nicht nur für die klassische Zuchtausstellung, sondern auch für Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Hunde mit erblich bedingten gesundheitlichen Problemen stehen bei Tierfreunden immer wieder in der Kritik. Durch dieses Verbot soll eine Vermarktung und damit auch die Zucht solcher Rassen unattraktiver werden. Übrigens gelten die Vorgaben auch für Tiere mit kupierten Ohren und Ruten. 

3.   Hundezucht

Auch für Züchter könnte sich durch die neue Verordnung einiges ändern. Züchter dürfen fortan in der gewerbstätigen Hundezucht maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Auch die Aufzuchtbedingungen der Welpen sollen verbessert werden. Hier ist eine Betreuungszeit von vier Stunden für die Welpen vorgesehen. Einigen Tierschützern geht das jedoch nicht weit genug. Der Mangel an entsprechenden Kontrollen steht hier in der Kritik. 

4. Stachelhalsbänder

In der neuen Tierschutzhundeverordnung ist die Verwendung von Stachelhalsbändern explizit verboten. Auch steht hier klipp und klar: „andere für die Hunde schmerzhafte Mittel“ in Training und Erziehung der Hunde sind untersagt. 

5. Transport

Auch für den Transport der Hund innerhalb Deutschlands wurden neue Regeln aufgestellt. Ab Januar 2022 müssen Hundetransporte in Deutschland bei Temperaturen über 30°C innerhalb von maximal viereinhalb Stunden beendet sein. 

Jessica Welss

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